Dotation

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Anmerkung
Dotation (von lateinisch dotatus ‚reichlich ausgestattet‘ oder dotalis „zur Mitgift gehörig“) bedeutet im Allgemeinen eine Ausstattung mit Einkünften und Gütern, z. B. einer Stelle, einer Kasse, einer Stiftung, Anstalt, besonders einer kirchlichen Anstalt durch den Gründer, eines Feldherrn oder Staatsmannes zur Belohnung für besondere Verdienste.

Für staatliche Zahlung an monarchische Staatsoberhäupter wurden und werden die Begriffe Zivilliste, Krondotation, Dotation, Dispositionsfonds oder Allerhöchster Dispositionsfonds in gleicher Weise, teilweise auch nebeneinander, verwendet.
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    Bild: Museum Schloss Moritzburg Zeitz - CC BY-NC-SA

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