Totschlag

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Anmerkung
Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die für den Straftatbestand Mord relevanten persönlichen und tatbezogenen Merkmale noch die die Strafandrohung mindernde Kriterien für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. Laut der st. RSpr. des BGH ist in jedem Mord der Totschlag mit verwirklicht. In der Bundesrepublik wurden im Jahr 2019 insgesamt 1595 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen erfasst. Die Aufklärungsquote für diesen Zeitraum lag bei 95,2 Prozent. Bei der überwiegenden Mehrheit der Tötungsdelikte (78,0 Prozent) blieb es beim Versuch.
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