Unfallversicherung
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- Anmerkung
- "Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.
Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung." - (de.wikipedia.org 04.02.2024)
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Unfall-Betriebskontrollbuch, Baruther Glashüttenwerke 1938
Unfall-Betriebskontrollbuch,...
Objektinformation
Bild: Museum Baruther Glashütte - CC BY-NC-SA -
Akte IV 13
Unterlagen des Magistrats von...
Objektinformation
Bild: Binnenschifffahrts-Museum Oderberg - CC BY-NC-SA
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