Oberstkämmerer
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- Der Oberstkämmerer stand an der Spitze des preußischen Hofstaates und war für die Verwaltung und Leitung des gesamten Hofstaates zuständig. Er gehörte neben dem Oberst-Marschall, dem Oberst-Jägermeister, dem Oberst-Schenk und dem Oberst Truchseß zu den Obersten Hofchargen und rangierte im Hof-Rang-Reglement noch vor dem preußischen Ministerpräsidenten. Zu seinen Amtsbereichen gehörten neben den traditionellen, wie z.B. den Marställen oder den Zeremonien auch die Hofschauspiele in Berlin, Hannover und Kassel sowie die Hof-Musik.
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Porträt Otto Graf zu Stolberg-Wernigerode (1837-1896) um 1878
Brustansicht vonn Otto Graf...
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Image: Schloß Wernigerode GmbH - RR-F
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