Regierungsdirektor
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- Note
- "Regierungsdirektor (RD, RDir, RegDir) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im zweiten Beförderungsamt. Es setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Direktor und dem Zusatz „Regierungs-“. Im höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Technischer Regierungsdirektor (TRD)." - (Wikipedia (de) 09.07.2022)
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August Lufft (Worms 1801 - Karlsruhe 1887), Direktor der königlichen Regierung in der Pfalz im einstweiligen Ruhestand
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Image: Historisches Museum der Pfalz, Speyer - CC BY
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