Kriegserklärung
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- Anmerkung
- Bei der Kriegserklärung handelte es sich nach klassischem Völkerrecht um eine einseitige, formlose Willenserklärung an die gegnerische Kriegspartei, die den Eintritt des Kriegszustandes ankündigt.
Eine Kriegserklärung wurde einem Staat von einem anderen vor Aufnahme der Feindseligkeiten zugestellt, wenn letzterer seine Interessen bedroht oder seine Existenz gefährdet sah und keine diplomatische Lösung in Aussicht stand. Auch durch seine Bündnisverpflichtungen konnte sich ein Staat gezwungen sehen, eine Kriegserklärung gegen einen anderen auszusprechen.
Da mit der Kriegserklärung die diplomatischen Mittel als ausgeschöpft anzusehen sind, brechen die Kontrahenten üblicherweise die diplomatischen Beziehungen mehr oder weniger abrupt ab.
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Sowjetisches Flugblatt an die Soldaten der Finnischen Armee, Sowjetunion, Dezember 1941
Ein sowjetisches...
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Bild: Museum Berlin-Karlshorst - CC BY-NC-SA -
Extra-Beilage zu Nr. 164 des Pfälzischen Kurier, 15.7.1870
Extra-Beilage zu Nr. 164 des...
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Bild: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir - CC BY-NC-SA -
Extra-Beilage zu Nr. 165 des Pfälzischen Kurier, 16.7.1870
Extra-Beilage zu Nr. 165 des...
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Bild: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir - CC BY-NC-SA -
Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeigers". 17.7.1870
Extra-Blatt des „Dürkheimer...
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Bild: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir - CC BY-NC-SA
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