Gehorsamsverweigerung

Query URLs

https://term.museum-digital.de/md-de/tag/102039

JSON SKOS Navigator Baum
Anmerkung
"Die Gehorsamsverweigerung, früher auch als Befehlsverweigerung bezeichnet, ist die Weigerung eines Soldaten, den Befehl eines Vorgesetzten auszuführen. Dieser wurde als Befehlsverweigerer bezeichnet. Die Verweigerung des Gehorsams gegenüber einem legalen Befehl ist in allen Armeen der Welt ein strafbares Vergehen oder sogar ein Verbrechen, das mit schweren Strafen geahndet wird. Früher wurde es nicht selten mit Erschießung geahndet.

Als Meuterei wird über die reine Gehorsamsverweigerung hinausgehend eine Revolte gegen Vorgesetzte bezeichnet. Dieser Begriff wird nicht nur im militärischen Kontext verwendet, sondern ist vor allem in der zivilen Schifffahrt geläufig. In diesem Kontext ist es auch ein bekanntes Thema in Literatur und Film. Auch Meuterei gilt auf Schiffen sowie im Strafvollzug als Straftat. Im Strafvollzug sind Gefangene grundsätzlich zu Folgeleistung und Gehorsam gegenüber den aufsichtsführenden Beamten und Angestellten verpflichtet. Eine entsprechende Verweigerung stellt zwar in der Regel keine Straftat dar, hat jedoch in den meisten Fällen interne Sanktionen zur Folge." - (de.wikipedia.org 24.07.2021)

Verweise

[]

Übergeordnet (Generisch)

Untergeordnet (Generisch)