Musikzimmer
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- Anmerkung
- "Als Musikzimmer werden Privaträume bezeichnet, die nach der akustischen, künstlerischen und – wenn vorhanden – instrumentellen Ausstattung dem ausschließlichen Zweck dienen, Instrumentalisten oder Sängern das Musizieren oder Vortragen, auch vor Publikum, zu ermöglichen. Signifikant ist hierbei die musikalische Betätigung in einem nicht öffentlichen Rahmen." - (de.wikipedia.org 21.10.2021)
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"Intérieur de Cabinet de travail d'amateur", aus: Le Garde-meuble
Das Blatt aus der Sammlung...
Objektinformation
Bild: Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz - CC BY-NC-SA -
"Chaises de piano", aus: Le Garde-meuble
Zu sehen sind vier...
Objektinformation
Bild: Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz - CC BY-NC-SA -
Geistliche Musik - Rekreation
Das Bild zeigt vier...
Objektinformation
Bild: Stift Heiligenkreuz - CC BY-NC-SA
Verweise
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